Rechtsprechung
FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
§ 162 AO; §§ 4 Abs. 3, 5 Nr. 7; 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Einkommensteuer; Schätzung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Unangemessener KFZ-Aufwand eines Arztes und 1%-Regelung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Beurteilung von Aufwendungen in einem Mietverhältnis unter nahen Angehörigen als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Zuschätzung von Privathonoraren zu den Einnahmen eines Arztes; Voraussetzungen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fremdvergleich bei der Höhe der Miete für die von der Mutter gemieteten Praxisräume sowie bei vom Mieter übernommenen Instandhaltungskosten; Zuschätzung von Privathonoraren eines Arztes wegen fehlender Aufzeichnungen; Unangemessene Betriebsausgaben im Zusammenhang mit ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Fremdvergleich bei der Höhe der Miete für die von der Mutter gemieteten Praxisräume sowie bei vom Mieter übernommenen Instandhaltungskosten - Zuschätzung von Privathonoraren eines Arztes wegen fehlender Aufzeichnungen - Unangemessene Betriebsausgaben im Zusammenhang mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- jed.de (Kurzinformation)
Betrieblicher Pkw: Abzugsbeschränkung bei teuren Fahrzeugen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Aufzeichnungen für Einnahmen-Überschuss-Rechnung müssen klar und vollständig sein
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Unangemessene Betriebsausgaben eines Arztes im Zusammenhang mit hochwertigen Fahrzeugen und Anwendung der 1 %-Regelung
Verfahrensgang
- FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
- BFH, 31.07.2009 - VIII B 28/09
Papierfundstellen
- EFG 2009, 307
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (39)
- BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
Zudem sei nicht die Feststellung erfolgt, dass eine weitere Sachaufklärung nicht möglich oder zumutbar sei (BFH vom 18. Dezember 1984 - VIII R 195/82).Die Methode muss auf zumutbare Weise zum Ergebnis mit der größten Wahrscheinlichkeit führen (BFH v. 18. Dezember 1984 IV R 33/82, BStBl II 1986, 226, 229;… v. 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFH/NV 2002, 134, 138).
Die Schätzung muss - gleichviel nach welcher Methode - in sich schlüssig und ihr Ergebnis muss wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226).
Die Rechtsprechung hat den Betriebsvergleich unter bestimmten Voraussetzungen als Schätzungsmethode anerkannt (dem Steuerpflichtigen ist - wie hier geschehen - durch die allgemeine Mitteilung über die Heranziehung von Vergleichsbetrieben und die Bekanntgabe der Vergleichszahlen Gelegenheit zu geben, zur Frage des Betriebsvergleichs überhaupt und nach Möglichkeit auch zu den Vergleichszahlen Stellung zu nehmen: BFH vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226, 229; für Vergleichsmieten BFH vom 24. September 1976 III B 12/76, BStBl II 1977, 196, 197 f.;… vom 17.10.2001 I R 103/00, BFH/NV 2002, 134, 137).
- BFH, 17.10.2001 - I R 103/00
Veranlagungszeitraum
Auszug aus FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
Die Methode muss auf zumutbare Weise zum Ergebnis mit der größten Wahrscheinlichkeit führen (BFH v. 18. Dezember 1984 IV R 33/82, BStBl II 1986, 226, 229; v. 17. Oktober 2001 I R 103/00, BFH/NV 2002, 134, 138).Die Rechtsprechung hat den Betriebsvergleich unter bestimmten Voraussetzungen als Schätzungsmethode anerkannt (dem Steuerpflichtigen ist - wie hier geschehen - durch die allgemeine Mitteilung über die Heranziehung von Vergleichsbetrieben und die Bekanntgabe der Vergleichszahlen Gelegenheit zu geben, zur Frage des Betriebsvergleichs überhaupt und nach Möglichkeit auch zu den Vergleichszahlen Stellung zu nehmen: BFH vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226, 229; für Vergleichsmieten BFH vom 24. September 1976 III B 12/76, BStBl II 1977, 196, 197 f.; vom 17.10.2001 I R 103/00, BFH/NV 2002, 134, 137).
- BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95
Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, das durch eine Schätzungsmethode gewonnene Ergebnis durch eine weitere Schätzungsmethode zu untermauern (BFH v. 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).Die Methodenwahl steht im pflichtgemäßen Ermessen des Finanzamtes; der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf Anwendung einer bestimmten Schätzungsmethode (BFH v. 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).
- BFH, 11.10.1977 - VIII R 20/75
Ermittlung des Nutzungswertes - Wohnung im eigenen Haus - Marktmiete - …
Auszug aus FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
Bei Fehlen vergleichbarer Fremdmieten sei der Nutzungswert mit den ortsüblichen mittleren Mieten für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung anzusetzen (BFHE vom 11. Oktober 1997, VIII R 20/75).Maßgeblich ist danach die Marktmiete, die für Wohnungen gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird (BFH vom 11. Oktober 1977 VIII R 20/75, BStBl II 1977, 860).
- BFH, 28.07.1994 - IV R 89/93
Land- und Forstwirtschaft: Renovierung des mitgepachteten Wohnhauses
Auszug aus FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
Die Entscheidung des BFH vom 28. Juli 1994, IV R 89/93, BFH/NV 1995, 379 sei anwendbar.Der Kläger könne aus den Urteilen des BFH vom 28. Juli 1994, BFH/NV 1995, 379 und vom 5. September 1991, BStBl 1992 11, 192 nichts zu seinen Gunsten herleiten.
- FG Saarland, 19.12.1991 - 2 K 197/87
Einkommensteuer; Fahrten eines Freiberuflers
Auszug aus FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
Die Entscheidung des FG Saarland vom 88. Dezember 1991 (2 K 197/87, n. v.) sei nicht anwendbar.Der 2. Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 3. Juli 2002 2 K 215/01 zu Recht auf das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 88. Dezember 1991 2 K 197/87 hingewiesen.
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist für die Einkunftserzielungsabsicht grundsätzlich nicht das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre, sondern das Gesamtergebnis der Vermögensnutzung (sog. "Totalperiode") entscheidend; einkommensteuerfreie Veräußerungsgewinne sind nicht in die Betrachtung einzubeziehen (Grundlegend: BFH v. 25. Juni 1984 GrS 2/84, BStBl II 1984, 751, 765 ff.). - BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften; die Einkunftserzielungsabsicht kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (BFH vom 30. September 1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771). - BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung
Auszug aus FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
Nur bei Vorlage geordneter und vollständiger Belege verdient eine Einnahmen-Überschussrechnung Vertrauen und kann für sich die Vermutung der Richtigkeit in Anspruch nehmen (s. z.B. BFH vom 15. April 1999, IV R 68/98, BStBl II 1999, 481; vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BStBl II 2004, 599 m.w.N.). - BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
Auszug aus FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
Ob der Steuerpflichtige die Vermietung seiner Immobilie beabsichtigt hat, ist an Hand der Gesamtwürdigung aller Indizien des Einzelfalles vorzunehmen (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, vgl. z.B. BFH vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580 m.w.N.). - BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer …
- BFH, 15.11.2005 - IX R 3/04
Vergleichszahlung wegen des Rücktritts vom Vertrag und Prozesskosten als vorab …
- BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
- BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99
Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen
- BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98
Gewinnschätzung nach Richtsätzen
- BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89
Werbungskosten beim Grundstückskauf
- BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit
- BFH, 08.10.1987 - IV R 5/85
Angemessenheit der Anschaffungskosten für Betriebs-Pkw richtet sich nach …
- BFH, 09.08.1991 - III R 129/85
Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung
- BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02
Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96
Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn …
- BFH, 19.03.2002 - IV B 50/00
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Angemessenheit von Luxus-Pkw im BV
- BFH, 26.02.2002 - X R 59/98
Widerstreitende Steuerfestsetzung bei Schätzungen
- FG Thüringen, 07.12.2005 - IV 148/02
(Anschaffungskosten eines Mercedes 420 CL unangemessen im Sinne des § 4 Abs. 5 …
- BFH, 23.03.1982 - VIII R 132/80
Keine Kapitaleinkünfte aus mit Kredit erworbenem Kapitalvermögen, wenn wegen …
- BFH, 06.05.1976 - IV R 79/73
Freiberuflich tätiger Arzt - Gewinnermittlung durch Überschußrechnung - …
- BFH, 21.10.1985 - GrS 2/84
Bestandskräftiger Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid hindert nicht …
- FG München, 20.11.1998 - 8 K 3912/96
Kfz-Kosten eines international tätigen Rechtsanwalts mit einem Porsche Cabrio, …
- BFH, 04.08.1977 - IV R 157/74
Betriebsausgaben - Lebensführung des Steuerpflichtigen - Beurteilung - Allgemeine …
- BFH, 24.09.1976 - III B 12/76
Zur Frage der Verletzung des Steuergeheimnisses bei Bekanntgabe von …
- BFH, 08.11.1984 - IV R 33/82
Landwirt - Buchführungspflicht - Gewinnermittlung - Schätzung - Hektarertrag - …
- FG Hessen, 01.10.1998 - 13 K 452/95
Angemessenheit von Kfz-Aufwendungen und Fahrtenbüchern
- BFH, 23.11.1988 - I R 149/84
Absetzungen der Anschaffungskosten bei wirtschaftlich abnutzbaren …
- BFH, 13.12.1983 - VIII R 17/82
Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus
- FG Hessen, 24.02.2000 - 13 K 6517/98
Prüfung der Angemessenheit von Aufwendungen eines Steuerberaters für betrieblich …
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 15.12.1997 - VK 12/97
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 15.12.1997 - VK 7/97
- BFH, 17.05.1990 - IV R 36/89
Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens nach der Abtrennung eines …
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 18.12.1995 - VK 12/95
- FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 7 K 7234/15
Umsatzsteuer 2010
Das Saarländische FG (Urteil vom 17.12.2008 1 K 2011/04, EFG 2009, 307, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen vom BFH mit Beschluss vom 31.07.2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967) hat entschieden, die Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs eines praktischen Arztes für seine betrieblichen Kraftfahrzeuge auf 100.000 DM pro Fahrzeug gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG sei zulässig.des hälftigen Vorsteuerbetrages von 5.600,00 DM, das Saarländische FG (Urteil vom 17.12.2008 1 K 2011/04, EFG 2009, 307) bei einem Oberklassefahrzeug wiederum auf 100.000,00 DM.
Dieser Betrag liegt deutlich oberhalb der Werte, auf die das FG München (Urteil vom 20.11.1999 8 K 3912/96, DStRE 1999, 897), das FG Nürnberg (Urteil vom 28.02.2008 IV 94/2006, DStRE 2008, 1116) und das Saarländische FG (Urteil vom 17.12.2008 1 K 2011/04, EFG 2009, 307) abgestellt haben, und berücksichtigt mehr als ausreichend die zwischenzeitliche allgemeine Preisentwicklung.